Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit vor Ort (Vereinsvorstand, Pfarrjugendleiter*in, Pfarrer, Stammesvorstand, Ortsgruppenleiter*in) müssen erweiterte Führungszeugnisse von all denjenigen einfordern, die Kinder und Jugendliche betreuen. Die jeweiligen Dekanatsbüros übernehmen für die katholischen Pfarreien und Verbände die Einsichtnahme dieser Führungszeugnisse. Bitte wenden Sie sich künftig an das für Sie zuständige Dekanatsbüro Schweinfurt, Haßfurt, Bad Kissingen oder Rhön-Grabfeld. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes steht euch Daniela Englert von der Diözesanen Fachstelle Präventionsarbeit unter Tel.: 0931 / 386-63 148 zur Verfügung.
Die Präventionsordnung und viele weitere Donloads zum Thema Prävention finden Sie auf der Bistumshomepage.